Osterurlaub
Review Submitted: April 13, 2009
Date of Stay: April 2009
Wir waren vom 6.4.2009 bis zum 12.6.2009 im Ferienhaus.
Positv war der grosse Garten, der für Kinder und Hundebesitzer wirklich geeignt war.
Des weiteren war auch die Spielgarage und die kostenlose Benutzung der Fahrräder positiv.
Ausstattung und Möbeliar sollte mal erneuert werden.
Haus ist sehr hellhörig, wir genossen die Zeit, als die oberste Ferienwohnung nicht vermietet war.
Hausverwalter sollte bei der Anreise vor Ort sein, um Allgemeine Frage zubeantworten.
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Pet-friendly
Owner's Response: Der über 2000 qm große und eingezäunte Garten ist mit der Bewertung „positiv“ zu wenig gewürdigt. Dieser und der hauseigene große und vielseitige Kinderspielplatz werden von vielen Gästen als „ideal“ empfunden und eingestuft!
Das Mobiliar entspricht den Fotos unserer Homepage und war vom Gast vor seiner (Internet-) Buchung einsehbar. Sie ist – ebenso wie die sehr umfangreiche Ausstattung - qualitativ in Ordnung , was unsere Gästen in ihren zurückgesandten ausgefüllten Fragebögen bestätigen (berechtigten Verbesserungshinweisen wird zeitnah nachgegangen und Mängel werden abgestellt!).
Abweichungen vom Zeitgeschmack bzw.subjektive Vorstellungen des Gastes vor Ort sind immer möglich.
Der Vermieter versucht seinerseits durch die Vielseitigkeit der umfangreichen Ausstattung und ständiger (auch Service-) Neuerungen, dem Feriengast den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. So gibt es z. B. für den Gast seit März 2009 einen neu eingerichteten Internet-Anschluss inklusiver Telefon-Flatrate (fürs dt. Festnetz),
Es ist nachvollziehbar, dass ein Gast die auf Grund der herrlichen Lage des Hauses gegebene absolute Ruhe eingeschränkt empfindet, wenn nach vier Nächten für die letzten zwei eine Familie (mit ähnlich alten Kindern!) ins Haus als Feriengast einzieht.
Der Feriengast hat als bisher einziger unserer seit inzwischen 17 Jahren zahlreichen Gäste die Rücksendung der unterschriebenen Buchungsbestätigung und des Mietvertrages unterlassen.
Auch hat er „vergessen“, die in den Buchungsunterlagen sehr genau dargestellten Abläufe der Anreise/Hauseinweisung und vorher zu erfolgenden Kontaktaufnahme mit dem Verwalter einzusehen und entsprechend seinen voraussichtlichen Anreisezeitpunkt anzugeben.
Jetzt dem Verwalter einen (unberechtigten!) Vorwurf bzgl. einer erst später erfolgten Hauseinweisung anzuhängen, spricht für sich ! (Die Hauseinweisung durch den Verwalter erfolgte übrigens dann nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sondern auf Wunsch des Gastes erst am übernächsten Tag!).
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